Felix Siegmon: „Kinder- und Jugendgewalt muss präventiv verhindert werden.“

18.07.2024
Pressemitteilung

Der schleswig-holsteinische Landtag debattierte in dieser Woche über einen interfraktionellen Antrag zur Bekämpfung von Kinder- und Jugendgewalt. Der Antrag betont die Notwendigkeit, Kinder und Jugendliche emotional und sozial zu stärken, präventive Maßnahmen zu ergreifen und bestehende Hilfsstrukturen auszubauen, um ein sicheres und gewaltfreies Aufwachsen zu gewährleisten. Die besorgniserregende Zunahme von Kinder- und Jugendgewalt, wie sie sich jüngst in Heide, Geesthacht und Uetersen gezeigt hat, unterstreicht umso mehr die Dringlichkeit präventiver Maßnahmen.

„Unsere Aufgabe ist es, Kindern und Jugendlichen nicht nur Schutz zu bieten, sondern ihnen auch die Werkzeuge und die Unterstützung mitzugeben, die sie brauchen. Kinder- und Jugendgewalt muss präventiv verhindert werden! Indem wir frühzeitig intervenieren, können wir nicht nur Gewalt vorbeugen, sondern auch die sozialen und emotionalen Kompetenzen stärken, die für ihre persönliche Entwicklung entscheidend sind", so der Landesvorsitzende der Jungen Union Schleswig-Holstein, Felix Siegmon.

Der Antrag fordert unter anderem die Entwicklung eines Leitfadens für Runde Tische an Schulen, die Überarbeitung und Verbreitung von Handreichungen zur Gewaltprävention, verstärkte Fortbildungsangebote für Lehrkräfte, die Stärkung geschlechtsspezifischer Präventionsmaßnahmen sowie die Weiterentwicklung digitaler Schutzkonzepte. Zudem soll eine verbesserte Kooperation zwischen Schulen, Polizei und Jugendhilfe etabliert werden, um frühzeitig auf Konflikte zu reagieren und betroffenen Kindern und Jugendlichen schnell Hilfe anzubieten.

„Präventive Maßnahmen, wie sie der Antrag vorsieht, sind entscheidend, um frühzeitig auf mögliche Gewaltsituationen zu reagieren. Wir müssen sicherstellen, dass unsere Schulen und Kitas Orte sind, an denen Kinder und Jugendliche sich sicher und geborgen fühlen können“, betont Siegmon abschließend.

Präventions- und Interventionskonzepte, die seit 2021 im Schulgesetz verankert sind, sollten mit Beteiligung der Schülerinnen und Schüler erarbeitet werden. Das Sofortprogramm „Unterstützung von Kindern und Jugendlichen bei psychosozialen Folgen von Pandemie und Krisen“ stellt 3,1 Millionen Euro für den schulpsychologischen Dienst und 5 Millionen Euro für die Schulsozialarbeit bereit. Das Startchancen-Programm bietet ab 2024/2025 zusätzliche Mittel für Schulen und Kitas zur Stärkung der mentalen und seelischen Gesundheit von Kindern und Jugendlichen.